Arbeit des Elternvereins

Die wichtigste Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern ist eine gelebte Kommunikation miteinander. Zu unserer Aufgaben zählt es auch interessierte Eltern über die wichtigsten Gremien der Schulpartnerschaft zu informieren und sie bei ihrer Tätigkeit im Klassenforum oder im Schulforum zu unterstützen.

 

Die rechtliche Grundlage:

Der Elternverein ist die älteste Form der Mitbestimmung von Eltern in der Schule und, wie die Erfahrung zeigt, die effizienteste.

Der Elternverein übt seine Tätigkeit im Gegensatz zu den beiden anderen Vertretungsformen (Lehrer- und Schülervertretung) auf privatrechtlicher Basis aus. Lehrer können, müssen aber nicht mitwirken.

Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule und übt die gemäß Schulunterrichtsgesetz aufgezählten Vertretungsrechte der Eltern aus.

Die Schulen sind daher auch gesetzlich verpflichtet, die Arbeit des Elternvereins zu unterstützen.

 

Schulgemeinschaftsausschuss:

Neben den Elternvereinsvertretern gehören dem Schulgemeinschaftsausschuss der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer und der Schüler (Schülervertretung) an.

Die Einberufung des Schulgemeinschaftsausschusses obliegt dem Direktor.

Dem Schulgemeinschaftsausschuss kommen fast die gleichen Aufgaben wie dem Klassen- und dem Schulforum zu. Es sind dies hauptsächlich Entscheidungs- und Beratungsaufgaben wie z.B. die Festlegung der Termine von Elternsprechtagen, der Hausordnung, die Mitgestaltung des Schullebens wie die schulautonome Schulzeitregelung und vieles mehr.                          

 

                                                                                                                             

 

 

Wir

wollen uns nicht nur auf die aktive Unterstützung des Schulfestes gegen Ende des Schuljahres beschränken, wo wir natürlich bei der Durchführung wichtige Aufgaben übernehmen, sondern bringen unsere Erfahrungen auch in viele andere Dinge des täglichen Schulbetriebes ein.

 

Durch vom Elternverein zur Verfügung gestellte Mittel wurden z.B.

 

  • ·        der Ankauf von Klassenlektüre
  • ·        Computerbildschirme
  • ·        Programmlizenzen für den Informatikunterricht
  • ·        Lehrmitteln
  • ·        Unterstützung von Schul- und Klassenveranstaltungen
  • ·        Schul- oder Klassenprojekte

teilweise oder ganz finanziert.

 

Sollte es Kindern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, an Schulveranstaltungen wie Schikurs, Sprach- oder Sportwochen etc. teilnehmen zu können, greifen wir diesen SchülerInnen mit einer Förderung unter die Arme. Entsprechende Anforderungsformulare liegen im Schulsekretariat auf.

 

Die allfällige Unterstützung wird vorbehaltlich der positiven Beurteilung durch den Elternvereinsvorstand (Obmann, Schriftführer, Kassier) bzw. dem Vorhandensein der notwendigen finanziellen Ressourcen direkt und projektgebunden an das Schulsekretariat ausbezahlt.

Unsere Hauptversammlung findet statuten- und gesetzesgemäß einmal jährlich – üblicherweise im Herbst - statt. Eltern, die aktiv oder auch unterstützend im Elternverein mitarbeiten wollen, sind herzlich dazu eingeladen.